CDU Kreisverband Lippe

CDU-Kreisvorsitzende fordert Auszeichnung für ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber

Leben retten - auch während der Arbeitszeit

Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen retten Leben und schützen Eigentum. Dabei sind Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste oder das Technische Hilfswerk darauf angewiesen, dass ihre Mitglieder im Notfall auch während der Arbeitszeit in den Einsatz aufbrechen können. Ohne das Verständnis und die Unterstützung der Arbeitgeber könnten sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Mit einer besonderen Auszeichnung soll der Kreis Lippe deshalb besonders ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber in Lippe würdigen. Das wurde jetzt im Kreistag beantragt.
 
Feuerwehreinsatz am Vormittag. Die CDU Lippe setzt sich dafür ein, dass ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet werden.
Die CDU will dazu beitragen, die Situation im beruflichen Arbeitsumfeld der Ehrenamtlichen zu verbessern und sie will bewusst machen, dass diese durchaus eine Bereicherung für jeden Betrieb darstellen: „Die Einsatzkräfte sind engagiert, verantwortungsbewusst und bewahren einen kühlen Kopf auch in extremen Lagen. Diese Eigenschaften wünschen sich Arbeitgeber“, so CDU-Fraktionschef Andreas Kasper. Er ist überzeugt, dass ehrenamtliche Tätigkeit zu einer hohen Motivation der Mitarbeiter und dadurch auch zu einem Mehrwert für den Arbeitgeber führt.
 
„Auch bei uns in Lippe unterstützen und ermöglichen viele Unternehmen den ehrenamtlich getragenen Bevölkerungsschutz. Sie stellen ihre Mitarbeiter für Einsätze und Übungen frei und schaffen innerbetrieblich geeignete Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement. Damit übernehmen sie große gesellschaftliche Verantwortung. Hierfür soll die Auszeichnung Anerkennung sein“, erläutert Kerstin Vieregge (CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagskandidatin) den von ihr initiierten Antrag. In den Genuss der Auszeichnung sollen zum Beispiel Firmen kommen, die einen besonders hohen Anteil an ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern haben, die in Kauf nehmen, dass ihre Mitarbeiter wegen besonders langer Einsätze oder Ausbildungszeiten für den Bevölkerungsschutz nicht am Arbeitsplatz sind, oder die ihr Firmengelände für Übungen zur Verfügung stellen.