CDU Kreisverband Lippe

Kreisverbands-Mitgliederversammlung am 15.05.2021 um 16:30 Uhr

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 Vorbereitung des Aufstellungsverfahrens zur CDU-Landesliste

 für die Bundestagswahl 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lade Sie hiermit herzlich zu einer Kreisverbands-Mitgliederversammlung zur Wahl von

Vertretern/Ersatzvertretern zur Landesvertreterversammlung für die Aufstellung

der Landesliste zur Bundestagswahl 2021 ein.

Die COVID-19-Pandemie erschwert derzeit die Durchführung von Präsenzversammlungen in

gewohnter Weise. Der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung und der

CDU-Landesvorstand haben deshalb Ausnahmeregelungen geschaffen, um vom üblichen

Verfahren für Aufstellungsversammlungen teilweise – soweit erforderlich – abweichen zu

können.

Unser Kreisvorstand hat hiervon aus gegebenem Anlass Gebrauch gemacht und beschlossen,

die Kreisverbands-Mitgliederversammlung ausnahmsweise in Teilen

digital per Internet Videokonferenz durchzuführen.

Wichtig ist aber: Aus gesetzlichen Gründen ist eine rechtlich verbindliche persönliche

Stimmabgabe bei der Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter per Internet leider nicht möglich.

Das bedeutet, dass wir hierzu auch weiterhin ein analoges Wahlverfahren einsetzen müssen.

Die gesetzlich erforderliche schriftliche Schlussabstimmung wollen wir dabei nach dem

auch von öffentlichen Wahlen bekannten Wahllokalverfahren durchführen.

Die Teilnahme an der Internet-Videokonferenz ist keine rechtliche Voraussetzung für die

Teilnahme an der schriftlichen Schlussabstimmung. Dies gilt sowohl für das aktive als auch

für das passive Wahlrecht. Zur genauen Vorgehensweise und zu den weiteren Einzelheiten

verweise ich auf den beigefügten Kreisvorstandsbeschluss.

Die Versammlung findet statt

 

Samstag, 15.05.2021, um 16:30 Uhr, per Internet-Videokonferenz (WebEx)

den Zugangslink finden Sie auf cdu-lippe.de

 

Tagesordnung:

1.    Eröffnung und Begrüßung

2.    Regularien

a)    Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

b)    Wahl eines Versammlungsleiters

c)    Genehmigung der Tagesordnung

d)    Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung

e)    Wahl eines Schriftführers                    

3.    Wahl von 4 Vertretern und von Ersatzvertretern zur Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der CDU-Landesliste für Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl 2021

 

Die Wahlen finden per Wahllokalverfahren

am Montag, 17.05.2021, von 9:00 bis 18:00 Uhr und

am Dienstag, 18.05.2021, von 9:00 bis 18:00 Uhr in

 

den Räumen der CDU-Kreisgeschäftsstelle, Emilienstr. 12, 32756 Detmold, statt.

Die Versammlung wird anschließend mit Bekanntgabe aller Wahlergebnisse am

Dienstag, 18.05.2021, um 19:00 Uhr, per Internet-Videokonferenz fortgesetzt;

                                   den Zugangslink finden Sie unter cdu-lippe.de

 

4.    Schlusswort und Ende der Versammlung

 

Bitte beachten Sie auch die nachstehenden wichtigen Hinweise sowie die Anlage!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Lars W. Brakhage

CDU-Kreisvorsitzender

 

 

 

 

 

Hinweise:

1.         Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

 

2.         Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.

 

3.         Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.

 

4.         Im Hinblick auf Corona/Covid-19 erfolgen Vorbereitung und Durchführung der Versammlung selbstverständlich in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

 

 

5.    Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

 

               Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

 

 

 

 

Beschlussvorlage zu TOP 7 der geschäftsführenden Kreisvorstandssitzung am 29.4.2021

Beschluss des geschäftsführenden Kreisvorstandes

Detmold,29.4.2021

 

Weitere Durchführung des Aufstellungsverfahrens zur Bundestagswahl 2021

 

Auf Grundlage der COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung vom 02.02.2021 und des Beschlusses des Landesvorstands des CDU-Landesverbands Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2021 hat der Kreisvorstand für seinen Zuständigkeitsbereich folgendes Verfahren für die weitere Vorbereitung der Wahl des 20. Deutschen Bundestages beschlossen:

 

 

1.      Die Kreisverbands-Mitgliederversammlung zur Wahl von Vertretern/Ersatzvertretern des Kreisverbands Lippe zur Landesvertreterversammlung für die Aufstellung der Landesliste findet am 15.5.2021, um 16:30 Uhr statt.

2.      Den stimmberechtigten Mitgliedern wird durch digitale Systeme ermöglicht, an der Kreisverbands-Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort in Kalletal teilzunehmen und ihre Mitgliederrechte im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Das gilt insbesondere für das Rede- und Fragerecht, das Antrags- und Vorschlagsrecht sowie für Abstimmungen und Wahlen (die Wahl der

          Vertreter/Ersatzvertreter ausgenommen). Die Regelungen der Satzungen des CDU Kreisverbands und des CDU-Landesverbands sowie deren Geschäftsordnungen finden entsprechende Anwendung, wobei jedoch sämtliche Abstimmungen und Wahlen (die Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter ausgenommen) offen durchgeführt werden und auch nicht von einem Viertel der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer eine geheime oder schriftliche Abstimmung verlangt werden kann.

3.      Zur Wahrnehmung des Rede- und Fragerechts, des Antrags-, Vorschlags-, Abstimmungs- und Wahlrechts (die Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter ausgenommen) müssen sich die stimmberechtigten Mitglieder in die Internet-Videokonferenz einwählen. Die Einwahldaten (Internet-Adresse und Zugangscode) werden ihnen mit der Einladung per Post zugesendet.

4.      Die Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter erfolgt aus gesetzlichen Gründen durch schriftliche Schlussabstimmung per zeitlich versetzter Urnenwahl (Wahllokalverfahren).

5.      Die Teilnahme an der Internet-Videokonferenz ist keine rechtliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Urnenwahl. Dies gilt sowohl für das aktive als auch für das passive Wahlrecht.

6.      Die schriftliche Schlussabstimmung wird auf folgende Weise durchgeführt:

a)      Die von den stimmberechtigten Versammlungsmitgliedern gewählte Stimmzählkommission ist für die Durchführung der schriftlichen Schlussabstimmung verantwortlich.

b)      Die Kreisgeschäftsstelle richtet in ihren Räumlichkeiten ein Wahllokal ein, das an den folgenden Tagen zu nachstehenden Zeiten geöffnet und jeweils mit mindestens zwei Mitgliedern der Stimmzählkommission besetzt ist:

Montag, 17.5.2021, von 9 Uhr bis 18 Uhr,

Dienstag, 18.5.2021, von 9 Uhr bis 18 Uhr,

c)      Die Wahlkommission stellt bei jedem zur Wahl erscheinenden Mitglied zunächst fest, dass es zur Teilnahme an der Wahl berechtigt ist. In diesem Fall erhält das Mitglied einen Stimmzettel.

d)      Im Wahllokal sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass jedes Mitglied den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. Das Mitglied faltet nach Ausfüllen des Stimmzettels den Stimmzettel in einer Weise, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist, und wirft ihn in die Wahlurne. Die Stimmzählkommission vermerkt sodann in ihren Unterlagen, dass das Mitglied gewählt hat.

e)      Für die Aufnahme der Stimmzettel ist eine versiegelte Wahlurne zu verwenden, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellt. Soweit an mehreren Tagen im Wahllokal gewählt werden kann, ist die Wahlurne zwischenzeitlich gesondert zu verschließen, so dass ihr in einem unbeaufsichtigten Moment keine zusätzlichen Stimmzettel außerhalb der Wahlzeiten hinzugefügt werden können.

f)       Am letzten Tag des Wahllokalverfahrens nimmt die Stimmzählkommission nach Ende der Wahlzeit die Auszählung in der Kreisgeschäftsstelle vor. Die Stimmzählkommission leert die Urne, entnimmt die Stimmzettel und zählt die Stimmen aus.

g)      Die Stimmzählkommission stellt das Ergebnis fest und teilt es dem Versammlungsleiter mit.

h)      Der Versammlungsleiter eröffnet zu einem bereits mit der ursprünglichen

Einladung angekündigten Zeitpunkt die für die Durchführung der schriftlichen Schlussabstimmung zwischenzeitlich unterbrochene Versammlung erneut in Form der Internet-Videokonferenz und teilt die Wahlergebnisse mit.

 

7.      Sollten weitere Wahlgänge erforderlich werden, finden diese anschließend in einem von der Versammlung dann festzulegenden Zeitraum wiederum nach dem oben unter c) bis g) dargestellten Verfahren statt. Die Versammlung bestimmt dazu auch den Zeitpunkt der anschließenden Wiedereröffnung der Versammlung zur Mitteilung der weiteren Wahlergebnisse. Der von der Versammlung festgelegte ergänzende Zeitplan ist allen stimmberechtigten Mitgliedern rechtzeitig per E-Mail oder Post mitzuteilen. Nach Feststellung der Ergebnisse der Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter schließt der Versammlungsleiter die Kreisverbands-Mitgliederversammlung.

8.      Alle teilnahmeberechtigten Mitglieder werden unter Wahrung der Ladungsfrist über das vom Kreisvorstand beschlossene Verfahren unterrichtet.

9.      Kandidatinnen-/Kandidatenvorschläge können bereits vor Beginn der Kreisverbandsmitgliederversammlung schriftlich, telefonisch oder per E-Mail der Kreisgeschäftsstelle eingereicht werden. Die Kandidatinnen/Kandidaten haben die Möglichkeit, sich per Liveschalte über die Internet-Videokonferenz vorzustellen. Die Vorstellung je Kandidat/in darf jeweils eine maximale Dauer von einer Minute nicht überschreiten. Alle Kandidatinnen/Kandidaten werden gebeten, auf eine Vorstellung nach Möglichkeit ganz zu verzichten.