In seinem Urteil am gestrigen Dienstag zur deutschen Regelung von Mindestspeicherfristen für Verkehrs- und Standortdaten hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zulässig ist. „Die Bundesregierung hat nun keine Ausrede mehr“, unterstreicht die lippische Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge.
Mit dem EuGH-Urteil ist klar: Eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur besseren Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist zulässig. „Jahrelang haben sich SPD, Grüne und FDP hinter dem ausstehenden Urteil verschanzt. Sie haben so tausende ungeklärte Missbrauchsfälle in Kauf genommen. Das muss mit diesem Urteil nun ein Ende haben“, fordert Vieregge.
„Frau Faeser und Herr Buschmann müssen jetzt ihren Streit beenden und umgehend für eine sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch sorgen.“ Um Kinderschänder aufzuspüren und Pädophilenringe auffliegen zu lassen, haben Ermittler vielfach nur eine IP-Adresse als Spur. Ohne Speicherpflicht sind die digitalen Beweise vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bundesweit bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall.
Gerade Lippe stand in den letzten Jahren leider immer wieder im Fokus wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern. In Lüdge wurde jahrelang Kinderpornografie auf einem
Berlin, 21. September 2022
Campingplatz produziert und verbreitet. In jüngster Vergangenheit dann der nächste Fall: Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung wird verdächtigt, kinderpornografische Filme und Videos besessen und im Internet verbreitet zu haben.
Vieregge findet klare Worte: „Das ist ein unerträglicher Zustand. Der Kinderschutz muss hier jetzt endlich Vorrang vor dem Datenschutz haben.“